laufend

Entwicklung der Neurenten in der Invalidenversicherung: Gemischte Methode, Sucht- und psychische Erkrankungen

Auftraggeber/in

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Projektteam

Jürg Guggisberg und Tabea Kaderli

In Zusammenarbeit mit

Bolliger Christian (Büro Vatter) und Madleina Ganzeboom (Büro Vatter)

Die Invalidenversicherung hat seit 2018 mehrere Änderungen durch die Rechtsprechung erfahren, die potenziell Auswirkungen auf die Rentenzusprachen und damit auf die Entwicklung der IV-Neurenten haben. Im Fokus stehen die Auswirkungen durch Änderungen bei der gemischten Methode zur Berechnung des Rentenanspruchs von Teilzeiterwerbstätigkeiten sowie die Einführung des strukturierten Beweisverfahrens, das neu auf sämtliche psychische Erkrankungen einschliesslich Suchterkrankungen Anwendung findet. Im Forschungsprojekt werden die Umsetzung der rechtlichen Änderungen analysiert und die sich daraus ergebenden Wirkungen auf die Zusprache von IV-Renten für verschiedene Gruppen von versicherten Personen untersucht.