01 / 2004

Der Risikoausgleich im Rahmen der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes

Projektteam

Stefan Spycher

Der Bundesrat setzte im Mai 2002 verschiedene Arbeitsgruppen ein, die Vorarbeiten für die 3. Teilrevision der Krankenversicherung leisten sollten. Die Arbeitsgruppe „Risikoausgleich“ hatte zu untersuchen, inwiefern der Risikoausgleich angepasst werden muss, wenn in anderen Bereichen des KVG Veränderungen vorgenommen werden. Namentlich wurden die Beziehungen zwischen dem Risikoausgleich und der Aufhebung des Kontrahierungszwangs, der monistischen Spitalfinanzierung, der Erhöhung der Kostenbeteiligungen sowie der Förderung von Managed-Care-Modellen untersucht.

Projektberichte

Definitiver Schlussbericht der vom Bundesamt für Sozialversicherung eingesetzten Arbeitsgruppe «Risikoausgleich» (61 Seiten)


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