01 / 2024
Bundesamt für Justiz (BJ)
Tabea Kaderli, Caroline Heusser, Severin Bischof und Patrik Gajta
Prof. Marcel Pfahrer (BFH) und Dr. Emilienne Kobelt
Aktuell wird in der Schweiz nicht systematisch erfasst, wer von den Eltern das Sorgerecht innehat. Behörden und Stellen, welche diese Informationen benötigen (z.B. Einwohnerdienste, Schulen, Spitäler), müssen dazu mitunter aufwändige Abklärungen treffen. In der Studie wurden drei Umsetzungsvarianten für die schweizweiten Einführung eines entsprechenden Eintrags im Einwohnerregister erarbeitet und die technische, finanzielle und zeitliche Machbarkeit abgeklärt. Die Ergebnisse stützen sich auf eine Kantonsbefragung, Gespräche mit spezialisierten IT-Anbietern und Diskussionsrunden mit kommunalen Einwohnerdiensten.
Schlussbericht (77 Seiten)
Medienmitteilung (27.11.2024): Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister ersichtlich sein