09 / 2024

Entwicklung der Neurenten in der Invalidenversicherung: Gemischte Methode, Sucht- und psychische Erkrankungen

Auftraggeber/in

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Projektteam

Jürg Guggisberg und Tabea Kaderli

In Zusammenarbeit mit

Bolliger Christian (Büro Vatter) und Madleina Ganzeboom (Büro Vatter)

Bei der Prüfung von Rentenansprüchen in der Invalidenversicherung (IV) hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mehrere Änderungen herbeigeführt. Basierend auf Bundesgerichtsentscheiden wird der Anspruch auf eine IV-Rente bei allen Personen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen nur noch mittels sogenanntem strukturierten Beweisverfahrens abgeklärt. Damit liess das Bundesgericht u.a. die Prämisse fallen, dass bestimmte psychische Krankheiten gar nicht oder nur ausnahmsweise invalidisierend sein können. Zum anderen passte der Bundesrat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit einer Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung die gemischte Methode zur Berechnung des Rentenanspruchs von Teilzeiterwerbstätigkeiten an. Das Gericht hatte diese Methode, die mehrheitlich Frauen betrifft, in bestimmten Fällen als diskriminierend eingestuft. Die vorliegende Studie untersucht die Umsetzung der rechtlichen Änderungen durch die IV-Stellen und analysiert, wie sich die Zusprache von Neurenten infolge dieser Neuerungen entwickelt hat.

Projektberichte

Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 05/24, inkl. Zusammenfassung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch (164 Seiten)


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