04 / 2025
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Patrik Gajta, Jeremy Zuchuat, Peter Stettler und Caroline Heusser
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist für die Steuerung und Ausrichtung der Finanzhilfen für die Altershilfe gemäss Art. 101bis des Bundesgesetzes über die AHV zuständig. Seit einer 2022 in Kraft getretenen Anpassung der AHV-Verordnung legt der Bundesrat alle vier Jahre den dafür verfügbaren Höchstbeitrag fest. In der vorliegenden Studie hat das BASS Grundlagen erarbeitet, damit bei der Festlegung dieses Betrags künftig die Bedarfsentwicklung einbezogen werden kann. Dazu wurde u.a. empirisch geprüft, wie sich verschiedene Einflussfaktoren auf den Hilfebedarf im Alter in den letzten 10 Jahren entwickelt haben, und in welchem Umfang die Hilfsangebote in diesem Zeitraum in Anspruch genommen wurden.
Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 04/25 (138 Seiten, Französisch), inkl. Zusammenfassung in Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch