11 / 2001
Tobias Bauer und Silvia Strub
Kann der Markt eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz rechtfertigen? Die realen Arbeitsmärkte sind untrennbar mit Lohndiskriminierung verbunden. Deshalb kann die Marktbegründung nur kurzfristig und in Ausnahmefällen zulässig sein, soll das Postulat der Lohngleichheit nicht ausgehebelt werden. Die vertiefende statistische Analyse zeigt, dass auch dann behauptete Marktzwänge oft nicht real gegeben sind.
Artikel für die Sondernummer "5 Jahre Gleichstellungsgesetz – 5 Jahre Lohngleichheit?" der Zeitschrift AJP (Aktuelle Juristische Praxis), 11/2001, Zürich