04 / 2017
Verein seeland.biel/bienne
Philipp Dubach und Melania Rudin
Für den Vollzug der Sozialhilfe können Gemeinden und Kantone Mietszinsobergrenzen festlegen. Die nach Haushaltgrösse abgestuften Obergrenzen bestimmen, bis zu welchem Maximalbetrag die Sozialhilfe für die Wohnkosten aufkommt. Das Büro BASS unterstützte den Verein seeland.biel/bienne (Konferenz Soziales und Gesundheit) bei der Entwicklung eines Leitfadens für die regionale Koordination von Mietzinslimiten und ihrer Umsetzung.