12 / 2020
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI)
Markus Schärrer, Livia Bannwart und Jürg Guggisberg
Gemäss Spitalversorgungsgesetz (SpVG) gilt im Kanton Bern für Listenspitäler und Rettungsdienste die Pflicht, einen Gesamtarbeitsvertrag anzubieten oder gesamtarbeitsvertragsähnliche Bedingungen zu gewährleisten. Ausgehend von einem arbeitsrechtlichen Gutachten hat das BASS ein Modell entwickelt, welches dem Kanton eine Prüfung der Einhaltung von Artikel 50 und Artikel 95 SpVG bei Leistungserbringern ermöglicht, die nicht dem GAV angeschlossen sind. Das Modell umfasst insgesamt 17 Kriterien in den vier Bereichen Arbeitszeit, Entlöhnung, Sozialleistungen und «Übrige Arbeitsbedingungen».