03 / 2026

Spezifische Integrationsförderung im Kanton Zug

Auftraggeber/in

Kantonales Sozialamt Zug

Projektteam

Peter Stettler, Patrice Sager und Jürg Guggisberg

Die Angebote der spezifischen Integrationsförderung dienen dazu, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu unterstützen –ergänzend zu den Angeboten in den Regelstrukturen. Die Kantone setzen diese Massnahmen im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) um. Im Hinblick auf die Planung des KIP 4 (ab 2028) hat der Kanton Zug eine Analyse der Massnahmen im Bereich der allgemeinen Zuwanderung (d.h. ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich) durchführen lassen. Dazu hat das BASS eine systematische Bestandesaufnahme der KIP-finanzierten Angebote vorgenommen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton Zug formuliert. 

Links

Interessierte können den Bericht beim Sozialamt des Kantons Zug beziehen.