11 / 2023
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI)
Livia Bannwart und Markus Schärrer
Gemäss Spitalversorgungsgesetz (SpVG) gilt im Kanton Bern für Listenspitäler und Rettungsdienste die Pflicht, einen Gesamtarbeitsvertrag anzubieten oder gesamtarbeitsvertragsähnliche Bedingungen zu gewährleisten. Ausgehend von einem arbeitsrechtlichen Gutachten hat das BASS ein Modell entwickelt, welches dem Kanton eine Prüfung der Einhaltung von Artikel 50 und Artikel 95 SpVG bei Leistungserbringern ermöglicht, die nicht dem GAV angeschlossen sind. Das BASS hat im Auftrag der GSI auch die Ersterhebung im Jahr 2020 durchgeführt und 2022 die Überprüfung von Massnahmen bei Listenspitälern, welche die geforderte GAV-Äquivalenz noch nicht erreichten, vorgenommen.