08 / 2019
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Jürg Guggisberg und Lena Liechti
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) stellt sich gegen den Nationalrat und beantragt, dass die Zusatzrenten, welche die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für die Kinder von Rentenbeziehenden ausrichten, nicht gesenkt werden (Medienmitteilung von 14. August 2019). Der vom BASS im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen erstellte Bericht liefert jetzt Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen Situation, in denen die rund 75'000 Kinder und jungen Erwachsenen von Vätern und Mütter mit Wohnsitz in der Schweiz leben, an die eine solche Kinderzusatzrente ausgerichtet wird.
Schlussbericht (74 Seiten; mit Zusammenfassung in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch)
BSV Medienmitteilung vom 28.08.2019: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AHV 21