06 / 2017

Bericht über die Praxis der Regelung des Aufenthaltsrechts von gewaltbetroffenen ausländischen Personen

Auftraggeber/in

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Projektteam

Jürg Guggisberg, Theres Egger, Tanja Guggenbühl, Margaux Goumaz und Severin Bischof

In Zusammenarbeit mit

Prof. Dr. Martina Caroni (Universität Luzern) und Claudia Inglin (Universität Luzern)

Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration hat das BASS die Grundlagenstudie zur Erstellung des Bundesratsberichts über die Praxis der Regelung des Aufenthaltsrechts von gewaltbetroffenen Migrant/innen seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer erarbeitet. Dazu wurden Daten des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) ausgewertet und eine flächendeckende Dossieranalyse zu den vom SEM im Jahr 2015 beurteilten Härtefällen mit ehelicher Gewalt durchgeführt. Angaben zur konkreten Praxis bei der Beurteilung von Härtefällen nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG wurden über eine schriftliche und telefonische Befragung der kantonalen Migrationsämter und ergänzend der Interventions- und Fachstellen gegen häusliche Gewalt erhoben.

Projektberichte

Schlussbericht (58 Seiten)


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Weitere Publikationen

Bericht des Bundesrates vom April 2018 (18 Seiten)


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Links

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD: Aufenthaltsrecht von Opfern ehelicher Gewalt