11 / 2023
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Peter Stettler, Jolanda Jäggi, Caroline Heusser, Patrik Gajta und Heidi Stutz
Die Zuständigkeit für die Planung, Koordination und Finanzierung von Betreuung im Alter liegt hauptsächlich bei den Kantonen. Der Bund ist über die bestehenden Systeme der Ergänzungsleistungen (EL) und der Hilflosenentschädigungen (HE) sowie über die Finanzhilfen an nationale Organisationen der Altershilfe involviert. Als Grundlage für die weiteren politischen Arbeiten des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hat das BASS eine Standortbestimmung zur aktuellen Situation im Bereich der Betreuung im Alter in der Schweiz vorgenommen. Die Überblicksstudie nimmt eine Begriffsklärung vor, beleuchtet die Rollen der beteiligten Akteure, skizziert modellhaft verschiedene Muster des Betreuungsbedarfs, verweist auf Lücken und Zugangshürden, konkretisiert den Ansatz der integrativen Betreuung und formuliert Handlungsempfehlungen für nächste Schritte.
Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 07/23 (150 Seiten), inkl. Zusammenfassung in deutsch, französisch, italienisch und englisch
Stettler Peter und Heusser Caroline (2023): «Betreuung im Alter integrativ gestalten», in CHSS Soziale Sicherheit vom 28. November 2023