laufend

Entwicklung des Bedarfs an Leistungen der Altershilfe gestützt auf Art. 101bis AHVG

Auftraggeber/in

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Projektteam

Patrik Gajta, Peter Stettler, Severin Bischof, Jeremy Zuchuat, Caroline Heusser und Simon Iseli

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das für die Steuerung und Ausrichtung der Finanzhilfen für die Altershilfe zuständig ist, soll Grundlagen erarbeiten, damit der Bundesrat in Zukunft alle vier Jahre den Höchstbetrag der Finanzhilfen festlegen kann. Diese Grundlagen sollen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der gewährten Finanzhilfen sowie der Bedarfsentwicklung Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Mandat dem BSV objektive und unabhängige Grundlagen liefern, die es ihm erlauben, plausible Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Bedarfs an subventionierten Leistungen der Altershilfe zu erstellen.