02 / 2021

Invaliditätsbemessung mittels Tabellenlöhnen der Lohnstrukturerhebung (LSE)

Auftraggeber/in

Coop Rechtsschutz AG

Projektteam

Jürg Guggisberg, Markus Schärrer, Céline Gerber und Severin Bischof

Nicht alle Personen, die dauerhaft und in erheblichem Ausmass gesundheitlich beeinträchtigt sind, erhalten eine IV-Rente. Dies ist u.a. die Folge des gesetzlich definierten Invaliditätsbegriffs und der Invaliditätsbemessung, die auf einem Einkommensvergleich vor und nach Eintreten der gesundheitlichen Beeinträchtigung beruht. Zur Invaliditätsbemessung werden dazu in bestimmten Fällen die Tabellenlöhne der Lohnstrukturerhebung (LSE) herangezogen. Deren Nutzung in diesem Zusammenhang wird im Rahmen dieses Gutachtens aus wissenschaftlich statistischer Sicht kritisch hinterfragt.

Projektberichte

Schlussbericht (59 Seiten)


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Materialien

Referatsunterlagen Weissenstein Symposium 5.2.2021


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Weitere Publikationen

Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Thomas Gächter et al. (237 Seiten)


> de

Rechtsgutachten - Schlussfolgerungen (57 Seiten)


> de

Diskussion Tabellenmedianlöhne LSE - Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (2 Seiten)


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